Ausführung und Verarbeitung
Im Anschlussbereich von Tür- und Fensteröffnungen können Putzrisse auftreten, die häufig ihren Ursprung in der zwangsläufig unterschiedlichen Verformung unterschiedlich belasteter Wandabschnitte und in der dynamischen Beanspruchung von Fenstern, Türen und Rollläden haben. Sie beeinträchtigen das optische Erscheinungsbild, sind aber aus statischer Sicht meist unbedenklich. Putzrisse im Anschlussbereich von Stürzen, Rollladenkästen und Rollladenblenden lassen sich wirksam durch das Aufbringen von Armierungsgeweben vermeiden. Die Putzbewehrung (Glasfasergewebematten) sollte in der Regel in die obere Hälfte oder das obere Drittel des Unterputzes eingebettet werden. Die Putzbewehrung darf nicht auf dem Mauerwerk befestigt (genagelt) und dann verputzt werden. Bei Wärmedämmputzsystemen mit einem Ausgleichsputz wird das Bewehrungsgewebe in den Ausgleichsputz eingebettet. Die Armierung des Unterputzes kann auch bei nachträglich zwischen gemauerten Bauteilen, z.B. Brüstungen, Abrisse wischen den verschiedenen Bauteilen wirksam verhindern. Aufgrund von Verformungsunterschieden im Bereich der Verlängerung der Laibung kann nur diagonal eingelegtes Gewebe (unter 45° zur Lagerfugenrichtung) Scherkräfte wirksam aufnehmen. Armierungsgewebe im Unterputz bei gering festigen Leichtputzen benötigt eine größere Überdeckungsbreite / Verankerungslänge als die üblichen 10 cm. Der Anschluss an andere Bauteile, wie z.B. Gesimse, Fensterbänke, Fensterrahmen usw., erfolgt – wenn ein beweglicher Anschluss erforderlich ist – mit geeigneten Dehn- oder Anschlussprofilen.