Mauern bei Frost
Bei Frost muss im Einzelfall geprüft werden, ob überhaupt Mauerwerk erstellt werden kann. Ist dies der Fall, so darf das Mauern nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (Winterbaustelle, beheizter Vollwetterschutz) geschehen. Wurden keine besonderen Schutzmaßnahmen getroffen, sollten die Mauerarbeiten bei zu erwartendem Frost und bei Temperaturen ≤+5°C eingestellt werden. Die Festigkeitsbildung des Mörtels verlangsamt sich mit sinkenden Temperaturen. Bei –10°C kommt sie praktisch zum Stillstand. Frischer und noch wenig fester Mörtel wird durch die Volumenzunahme beim Übergang von Wasser zu Eis in seinem Gefüge gestört. Eine Frosteinwirkung in frühem Alter beeinträchtigt daher nachhaltig die geforderte Mörtelfestigkeit. Spätere Frosteinwirkung, z.B. nach 14 Tagen, beeinträchtigt die Festigkeit nicht mehr.
Grundsätzlich dürfen keine Frostschutzmittel und keine gefrorenen Baustoffe verwendet werden. Das frische Mauerwerk ist durch rechtzeitiges Abdecken vor Frost zu schützen. Auf gefrorenem Mauerwerk darf grundsätzlich nicht weitergemauert werden.
Das Einsetzen von Auftausalzen ist nicht zulässig.
Sind Teile des Mauerwerkes durch Frost beschädigt worden, müssen diese Teile vor demWeiterbau abgetragen werden.